Zeiterfassung in der Gastronomie: Pflichten nach MiLoG & passende Tools
In der Gastronomie gelten strengere Aufzeichnungspflichten als in vielen anderen Branchen: Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist in § 2a SchwarzArbG genannt, deshalb müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 MiLoG spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Das gilt für alle Beschäftigten dieser Branche, auch für Minijobber.
Was schreibt das Mindestlohngesetz für die Gastronomie vor?
Nach § 17 Abs. 1 MiLoG müssen Arbeitgeber für Minijobber (§ 8 Abs. 1 SGB IV) und in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG – unter anderem Bau, Gaststätten und Beherbergung, Gebäudereinigung sowie Spedition und Logistik – Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Quellen: § 17 MiLoG, § 2a SchwarzArbG (Nr. 2: Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe).
Gilt zusätzlich die allgemeine Pflicht aus dem BAG-Beschluss?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die MiLoG-Pflicht kommt in der Gastronomie hinzu. Details: Arbeitszeiterfassungspflicht 2026.
Welche Zeiterfassung passt zur Gastronomie?
Gastronomiebetriebe brauchen meist Zeiterfassung und Schicht- bzw. Dienstplanung in einem Tool. Laut ihren Websites decken das z. B. Papershift (Dienstplanung & Zeiterfassung) und ordio (Schichtplanung, Zeiterfassung mit Terminal) ab. Beide nennen DATEV auf ihren Preisseiten. ordio rechnet pro Standort ab (Starter 89 € pro Standort/Monat bei jährlicher Abrechnung), Papershift mit Paketpreis plus 39 € Grundgebühr (Stand: Oktober 2026). Mehr: Preisübersicht, Anbieter-Vergleich.
Terminal oder App – was ist im Restaurant praktischer?
Ein fest installiertes Terminal oder Tablet am Personaleingang verhindert, dass von zu Hause aus gestempelt wird, und eignet sich für wechselnde Aushilfen ohne Diensthandy. Eine App ist flexibler bei Caterings oder mehreren Standorten. Viele Anbieter unterstützen beides.
Worauf sollten Gastronomen besonders achten?
- Aufzeichnung spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages – besser täglich
- Pausen und Ruhezeiten zwischen Schichten nachvollziehbar dokumentieren
- Minijobber vollständig erfassen
- Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren und bei Prüfungen vorlegen können
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
- Zeiterfassung in der Gastronomie – was schreibt das Mindestlohngesetz vor?
- Nach § 17 Abs. 1 MiLoG müssen Arbeitgeber für Minijobber (§ 8 Abs. 1 SGB IV) und in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG – unter anderem Bau, Gaststätten und Beherbergung, Gebäudereinigung sowie Spedition und Logistik – Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
- Welche Zeiterfassung passt zur Gastronomie?
- Für Gastronomiebetriebe sind Tools mit Zeiterfassung und Schichtplanung sinnvoll, zum Beispiel Papershift oder ordio; beide nennen DATEV auf ihren Preisseiten.