EuGH-Urteil C-55/18 („Stechuhr-Urteil“): Inhalt und Folgen
Der EuGH hat am 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/18 (CCOO / Deutsche Bank SAE) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers gemessen werden kann. Das Urteil richtete sich an die Mitgliedstaaten; in Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht die Vorgabe 2022 in eine unmittelbare Pflicht für Arbeitgeber übersetzt.
Worum ging es im Fall CCOO gegen Deutsche Bank?
Die spanische Gewerkschaft CCOO klagte vor dem Nationalen Gerichtshof Spaniens (Audiencia Nacional) gegen die Deutsche Bank SAE. Die Bank erfasste mit ihrer Software nur ganztägige Abwesenheiten wie Urlaub, nicht aber die tatsächlich geleistete tägliche Arbeitszeit oder Überstunden. Das spanische Gericht legte die Frage dem EuGH vor.
Was hat der EuGH entschieden?
Der EuGH hat am 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/18 (CCOO / Deutsche Bank SAE) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers gemessen werden kann. Begründung: Ohne ein solches System lasse sich weder die Zahl der tatsächlich geleisteten Stunden noch ihre zeitliche Verteilung objektiv und verlässlich ermitteln – die Rechte auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten aus der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta liefen sonst leer.
Was bedeuten „objektiv, verlässlich und zugänglich“?
- Objektiv: Die tatsächliche Arbeitszeit wird gemessen, nicht nur geschätzt oder pauschal angenommen.
- Verlässlich: Die Aufzeichnungen sind vollständig und nicht nachträglich unbemerkt veränderbar.
- Zugänglich: Beschäftigte und zuständige Stellen können die Daten einsehen.
Diese Erläuterung ist unsere Zusammenfassung; maßgeblich ist der Urteilstext.
Galt das Urteil sofort für deutsche Arbeitgeber?
Das Urteil verpflichtete zunächst die Mitgliedstaaten. Eine ausdrückliche gesetzliche Umsetzung in Deutschland erfolgte nicht; erst das Bundesarbeitsgericht leitete 2022 eine unmittelbare Pflicht der Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzgesetz ab: BAG-Beschluss 1 ABR 22/21. Eine gesetzliche Neuregelung ist bislang nur als Referentenentwurf vorhanden.
Quellen
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
- Was bedeutet das EuGH-Stechuhr-Urteil C-55/18 für Arbeitgeber?
- Der EuGH hat am 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/18 (CCOO / Deutsche Bank SAE) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers gemessen werden kann. In Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht daraus 2022 eine unmittelbare Pflicht der Arbeitgeber abgeleitet.